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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Baumhaus-Herberge Bockhop

I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Baumhäusern zum Zwecke der Beherbergung sowie sämtliche in diesem Zusammenhang für den Gast und sonstige Vertragspartner (im Folgenden „Vertragspartner“) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Baumhaus-Herberge Bockhop (im Folgenden „Baumhaus-Herberge“).
2. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baumhaus-Herberge. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Baumhaus-Herberge nicht ausdrücklich widerspricht.

II. Vertragsschluss, Anzahlung
1. Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch die Baumhaus-Herberge zustande. Hat ein Dritter für den Vertragspartner bestellt, so haftet er gegenüber der Baumhaus-Herberge mit dem Vertragspartner als Gesamtschuldner, sofern der Baumhaus-Herberge eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2. Die Baumhaus-Herberge ist berechtigt, den Vertrag nur unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung in Höhe von 100 % des Gesamtpreises leistet. In diesem Fall wird die Baumhaus-Herberge dem Vertragspartner nach Zugang der Bestellung auf die geforderte Höhe der Zahlung und den Zahlungstermin hinweisen. Erklärt sich der Vertragspartner einverstanden, wobei die Baumhaus-Herberge auf den Zugang der Einverständniserklärung gemäß § 151 BGB verzichtet, wird der Vertrag mit fristgerechter Zahlung wirksam. Bei Banküberweisung ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto der Baumhaus-Herberge maßgeblich.
3. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Baumhauses ist nicht gestattet.

III. An- und Abreise
1. Am Tage der vereinbarten Anreise erfolgt der Einzug in das gebuchte Baumhaus ab 14:00Uhr. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
2. Am Tage der vereinbarten Abreise hat der Vertragspartner das Baumhaus bis spätestens 11.00Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung am Abreisetag ist das Baumhaushotel berechtigt, bis zu 100 % des Logispreises (Listenpreises) in Rechnung zu stellen.

IV. Leistungen und Preise
1. Die Baumhaus-Herberge ist verpflichtet, das vom Vertragspartner nach Ziff. II dieser AGB wirksam gebuchte Baumhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die vertraglichen Leistungen der Baumhaus-Herberge ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in den Faltblättern, der Internetpräsenz und aus der Buchungsbestätigung der Baumhaus-Herberge.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Nutzungsüberlassung des Baumhauses und die von ihm in Anspruch genommen weiteren Leistungen vereinbarten Preise der Baumhaus-Herberge spätestens bei Abreise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen der Baumhaus-Herbergean Dritte. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine nach Ziff. II.2 dieser AGB geleistete Anzahlung ist als Teilzahlung auf den vereinbarten Gesamtpreis anzurechnen.
3. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste der Baumhaus-Herbergezu entnehmen. Diese findet sich in den Faltblättern und der Internetpräsenz der Baumhaus-Herberge. Die Preise schließen die jeweils aktuell gültige gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.

V. Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistung
Bei Stornierung bzw. Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen ist der Vertragspartner verpflichtet, den vereinbarten Preis unter Anrechnung der von der Baumhaus-Herberge ersparten Aufwendungen zu zahlen. Die Baumhaus-Herberge ist berechtigt, den Abzug für Aufwendungen zu pauschalisieren. Bei einer Stornierung bis 14 Tagen vor dem vereinbarten Leistungszeitraum fallen keine Stornogebühren an, danach ist der Vertragspartner verpflichtet 25 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der vorgenannte Anspruch der Baumhaus-Herberge nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

VI. Rücktritt der Baumhaus-Herberge
1. Die Baumhaus-Herbergeist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
– höhere Gewalt oder andere von der Baumhaus-Herberge nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– der Vertragspartner schuldhaft irreführende oder falsche Angaben über vertragswesentlichen Tatsachen, beispielsweise zu seiner Person oder zum Aufenthaltszweck, macht;- das gebuchte Baumhaus ohne Zustimmung des Baumhaushotels untervermietet oder zu anderen als Beherbergungszwecken oder gesetzeswidrigen Zwecken genutzt wird;
– Die Baumhaus-Herberge begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Baumhaus-Herberge in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Baumhaus-Herberge zuzurechnen ist.
2. Ein berechtigter Rücktritt der Baumhaus-Herberge egründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ansprüche der Baumhaus-Herberge auf Ersatz des der Baumhaus-Herberge entstandenen Schadens und der getätigten Aufwendungen bleiben im Falle berechtigter Vertragsbeendigung unberührt.

VII. Gewitter und Sturm
1. Bei drohendem Gewitter und Sturm ist die Baumhaus-Herberge berechtigt, das gebuchte Baumhaus aus Sicherheitsgründen zu sperren. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
2. Eine unwetterbedingte Sperrung/Räumung des Baumhauses berechtigt nicht zur Minderung des Mietpreises. Sie erhalten jedoch als Entschädigung einen Gutschein für eine erneute Übernachtung.

VIII. Haftung, Verjährung, Aufrechnung
1. Der Vertragspartner haftet für Schäden, die durch ihn oder durch Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Haftung der Baumhaus-Herberge für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Vertragspartners sowie Schäden aus einer Verletzung von Kardinalpflichten; insoweit haftet die Baumhaus-Herberge für jeden Grad des Verschuldens. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf regelmäßig vorhersehbare Schäden begrenzt. Als Kardinalpflichten gelten die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden wesentlichen Pflichten, deren Einschränkung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, also insbesondere diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Soweit die Haftung der Baumhaus-Herberge nach Ziff. VIII.2 dieser AGB ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Baumhaus-Herberge.
4. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass ein Baumhaus Gefahren mit sich bringt (Höhe, Astbruch etc.). Er wird das ihm Zumutbare beitragen, um Störungen zu beheben und mögliche Schäden gering zu halten. Bei Störungen oder Mängeln hat der Vertragspartner das Baumhaushotel unverzüglich zu informieren. Werden der Baumhaus-Herberge Störungen oder Mängel bekannt, wird es sich bemühen, für Abhilfe zu sorgen.
5. Für eingebrachte Sachen des Vertragspartners haftet die Baumhaus-Herberge nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.
6. Soweit eine Haftung derBaumhaus-Herberge für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7. Eine Aufrechnung oder Verrechnung gegenüber einer Forderung der Baumhaus-Herberge steht dem Vertragspartner nur zu, wenn dessen Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

IX. Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Hausordnung ist die Baumhaus-Herberge berechtigt, das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen.

X. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Baumhaus-Herberge in Bockhop.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz der Baumhaus-Herberge.

(Stand: 15.02.2021)

Hausordnung

▪ Das Befahren des eingezäunten Geländes der Baumhaus-Herberge mit Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet. Diese können auf dem privaten Parkplatz im Eingangsbereich der Baumhaus-Herberge abgestellt werden.
▪ Die Störung anderer Gäste durch vermeidbaren Lärm im Baumhaus oder auf dem Gelände der Baumhaus-Herberge, insbesondere in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, ist zu unterlassen.
▪ Die Baumhäuser und deren Einrichtungen sowie die Sanitäranlagen sind zur Vermeidung von Schäden ordnungsgemäß zu behandeln und im sauberen Zustand zu erhalten.
▪ Abfälle sind in den hierfür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
▪ Hunde dürfen vom Hundehalter auf dem Gelände die Baumhaus-Herberge nicht ohne Aufsicht gelassen werden. Verunreinigungen durch Hunde in den Baumhäusern oder auf dem Gelände der Baumhaus-Herberge sind vom Hundehalter sofort zu entfernen.
▪ Rauchen und offenes Licht, das Grillen mit Holzkohle sowie das Lagern feuergefährlicher und leicht entzündlicher Stoffe (Bsp. Spiritus, Feuerwerkskörper etc.) in den Baumhäusern, auf den Balkonen und der Dachterrasse ist nicht gestattet.
▪ Fenster und Türen der Baumhäuser sind beim Verlassen sowie bei Regen, Schneefall und Unwetter zu verschließen.
▪ Von Treppen, Balkonen, der Dachterrasse und aus Fenstern der Baumhäuser darf nichts geworfen oder geschüttet werden.
▪ Umwehrungen der Baumhäuser, wie Geländer und Brüstungen, dürfen nicht überstiegen werden. Zum Betreten und Verlassen der Baumhäuser sind die hierfür vorgesehenen Treppen zu benutzen. Treppen sind als Fluchtwege freizuhalten.
(Stand: 15.02.2021)
Baumhaus-Herberge Bockhop e.K.
Silvia Maaßen
Wiesenweg 43
27246 Borstel/Bockhop
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